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Blinker
Montage: Abstände & Höhen – Was geht und wo es steht.
Gem. Richtlinie 2009/67/EG
- Abstand vom Boden (Höhe) „Y„, die untere Lichtaustrittsfläche
- Pkt. 6.3.3.2: zwischen 350 – 1.200 mm
- Abstand zueinander (Breite) mind.
- Pkt. 6.3.3.1.1.1 vorn: 240mm
- Pkt. 6.3.3.1.2 hinten: 180mm
- Abstand zum Scheinwerfer, Pkt. 6.3.3.1.1.3 „X„, dort die Lichtaustrittsflächen zueinander
- 75 mm, wenn die Mindeststärke des Blinkers 90 cd beträgt,
- 40 mm, wenn die Mindeststärke des Blinkers 175 cd beträgt,
- 20 mm, wenn die Mindeststärke des Blinkers 250 cd beträgt,
- ≤ 20 mm, wenn die Mindeststärke des Blinkers 400 cd beträgt.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32009L0067&from=DE
Candela (cd) ist die Maßeinheit für die Beschreibung des Lichtstroms, der von einer Lichtquelle in eine gewisse Richtung ausgestrahlt wird. Die Maßeinheit Candela gibt an, wie intensiv das Licht vom menschlichen Auge empfunden wird. Z.B. 5 Watt ohne Reflektor: 2,5 cd; 5 Watt mit Reflektor: 250 cd; Reflektor Glühlampe 120 Watt: 10.000 cd
Gem. §54 Abs. 4 Nr. 2 StVZO i.V.m. Richtlinie 76/756/EWG Nr. 4.5.4.2
- Abstand vom Boden (Höhe) „Y„, die untere Lichtaustrittsfläche
- zwischen 350 – 1.500 mm
- Abstand zueinander (Breite) mind.
- vorn: 340mm
- hinten: 240mm
- Abstand zum Scheinwerfer „X„, die Lichtaustrittsflächen zueinander
- mind. 100 mm
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/StVZO.pdf
SX- & DX-Stecker
Damit eure Blinker auf anhieb in die richtig Richtung zeigen.
Falls Ihr an eurer Ducati (jüngeren Baujahres) die Blinker gegen welche aus dem Zubehör tauschen wollt, solltet Ihr auch auf die Richtung achten. Aus Club-Erfahrungen und ein paar Fragen können wir euch hier und jetzt eine schnelle Hilfe anbieten.
SX = S = sinistra = links (left)
DX = D = destra = rechts (right)
Natürlich in Fahrtrichtung gesehen.
Blinkeradapterkabel gibt es paarweise schon ab 5€ bis 7€ bei den üblichen großen Zubehörhandelsketten. Mehr als 10 Euro sollten es dann nicht unbedingt sein – kleiner Tipp.
Die Steck-Kupplung hört übrigens auf den technischen Namen: EE079H
Mehr Steckverbinder gibt’s hier:
Gesetzliche Vorgaben
§ 54 Fahrtrichtungsanzeiger (StVZO) & Richtlinie 2009/67/EG
(ugs. „Blinker“, ein zusammenfassender Auszug)
Kraftfahrzeuge […] müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein (§ 54 Abs. 1 S. 1 StVZO).
Anzahl: auf jeder Seite zwei (gem. Richtlinie 2009/67/EG Nr. 6.3.1.).
Anbauschema: zwei Fahrtrichtungsanzeiger vorn und zwei Fahrtrichtungsanzeiger hinten (gem. Richtlinie 2009/67/EG Nr. 6.3.2.)
In Summe sind somit 4 Blinker am Motorrad Pflicht !
Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite – […] – in gleicher Phase blinken (§ 54 Abs. 1 S. 2 StVZO).
Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, dass die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann (§ 54 Abs. 1 S. 3 StVZO).
Geometrische Sichtbarkeit (gem. Richtlinie 2009/67/EG Nr. 6.3.4. sowie § 49 Abs. 11 StVZO i.V.m. Richtlinie 76/756/EWG Nr. 4.5.5. und Anlage 4)
- Vertikalwinkel: von der horizontalen Ebene ausgehend 15° nach oben und 15° nach unten.
- Horizontawinkel: von der vertikalen Längsmittelebene ausgehend 45° nach innen und 80° nach außen (siehe Richtlinie 2009/67/EG; dort Anlage 2).
Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern (§ 54 Abs. 2 S. 2 StVZO).
Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig (§ 54 Abs. 3 StVZO).
Quelle:https://www.gesetze-im-internet.de
ECE-Regelung / E-Prüfzeichen (Auszug)
Sofern Ihr euch einen Blinker an euer Bike schrauben wollt, prüft vorher, ob dieser Blinker auch ein E-Prüfzeichen hat. In Deutschland sind Blinker mit einem Prüfzeichen von E1 bis E27 nahezu bedenklos zugelassen und können verbaut werden. Prüfzeichen ab einschließlich E28 können in Deutschland bei einer Polizeikontrolle möglichweise als kritisch gesehen werden. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.
Links: Prüfzeichen gemäß § 21a Abs. 2 Sätze 2 und 3 i. V. m. Abs. 1a wiederum i. V. m. Abs. 1 StVZO basierend auf Richtlinien der Europäischen Union (siehe rechts).
Rechts: Prüfzeichen nach ECE-Regelung
(Economic Commission for Europe)
Nr | Land | Nr | Land | Nr | Land |
---|---|---|---|---|---|
1 | Deutschland | 20 | Polen | 42 | Europäische Union** |
2 | Frankreich | 21 | Portugal | 43 | Japan |
3 | Italien | 22 | Russische Föderation | 45 | Australien |
4 | Niederlande | 23 | Griechenland | 46 | Ukraine |
5 | Schweden | 24 | Irland* | 47 | Südafrika |
6 | Belgien | 25 | Kroatien | 48 | Neuseeland |
7 | Ungarn | 26 | Slowenien | 49 | Zypern* |
8 | Tschechische Republik | 27 | Slowakei | 50 | Malta* |
9 | Spanien | 28 | Belarus | 51 | Republik Korea |
10 | Serbien (früher Kennzahl für Jugoslawien) | 29 | Estland | 52 | Malaysia |
11 | Vereinigtes Königreich | 30 | Republik Moldau | 53 | Thailand |
12 | Österreich | 31 | Bosnien und Herzegowina | 54 | Albanien |
13 | Luxemburg | 32 | Lettland | 55 | Armenien |
14 | Schweiz | 34 | Bulgarien | 56 | Montenegro*** |
15 | – – – (vormals DDR) | 35 | Kasachstan | 57 | San Marino |
16 | Norwegen | 36 | Litauen | 58 | Tunesien |
17 | Finnland | 37 | Türkei | 60 | Georgien |
18 | Dänemark | 39 | Aserbaidschan | 62 | Ägypten |
19 | Rumänien | 40 | Nordmazedonien | 63 | Nigeria |
* | Nicht Vertragspartei, aber kraft ihres Beitritts zur Europäischen Union wenden Irland, Zypern und Malta die gleichen UN-Regelungen, die aufgrund des Übereinkommens festgesetzt wurden, an wie die Europäische Union. | ||||
** | Genehmigungen werden von ihren Mitgliedstaaten erteilt, die dabei ihre jeweils eigene Kennzahl des Landes verwenden. | ||||
*** | Vor 1. März 2007: E10 (Jugoslawien) |
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Prüfzeichen
Bußgeldkatalog (Auszug zum Thema „Blinker“)
Beschreibung [und TBNR] | Bußgeld | Punkte |
Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt – [117107 ohne Unfall bzw. 117108 mit Unfall] | 25-35 € | keine |
Fahrtrichtungsanzeiger (§ 54 StVZO) nicht wie vorgeschrieben benutzt (vergessen „zu blinken“) – [110142, 110148, 110154, 110160, 110166, 110172] | 10 € | keine |
Fahrtrichtungsanzeiger fehlte/mangelhaft – [354000] | 15 € | keine |
Aus einer Fußgängerzone gefahren, ohne Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen – [110148] | 10 € | keine |
Aus einem verkehrsberuhigten Bereich gefahren, ohne Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen – [110154] | 10 € | keine |
Über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn gefahren, ohne Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen – [110166] | 10 € | keine |
Quelle: www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/bkat_owi_09_11_2021.pdf
Jeder Verkehrsteilnehmer ist für sich, sein Fahrverhalten und den technischen Zustand seines Motorrads selbst verantwortlich.
Fahrt immer rücksichtsvoll, vorausschauend, respektvoll und mit angemessener Geschwindigkeit.
* Dies ist eine rechtsunverbindliche Information. (letzter Aktualisierung hier: 10/2023)
* Die oben angeführte Information beruht auf eigenen Erfahrungen und Recherchen. Eine abschließende technische Kontrolle der Blinkanlage wird dennoch empfohlen. Jeder haftet selbst für evtl. durch den Umbau entstandene Schäden.
* Der D.O.C. Rhein-Ruhr übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und die Vollständigkeit der Inhalte auf dieser oder einer anderen hier zitierten Seite. Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung und darum können aus deren Verwendung keine Rechtsansprüche begründet werden! Es gelten die Gesetze / Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung.
Unsere Quelle(n):
– https://www.gesetze-im-internet.de
– https://eur-lex.europa.eu
– https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/bkat_owi_01_09_2023.pdf
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